Altenberger Straße 10, 35576 Wetzlar • Telefon: 0 64 41 – 200 100 0 • info@mobilitas-wetzlar.de
Ersthelfer Warum?
In Deutschlands Gewerbebetrieben ereignen sich pro Minute durchschnittlich 2 Arbeitsunfälle. Aber es sind nicht nur Unfälle bei denen Sie Ersthelfer benötigen. Auch plötzliche Notfälle wie Kreislaufversagen, Zuckerschock oder Herzinfarkt erfordern Sofortmaßnahmen. Eine gute Organisation der Ersthelfer in Ihrem Betrieb rettet Leben.
Gesetzliche Grundlagen!
Ersthelfer in Ihrem Betrieb auszubilden und zu beschäftigen ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlagen für die Anzahl der Ersthelfer in Ihrem Betrieb sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 26 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A1 - ehem. UVV). Auch sollten Sie wissen, dass Betriebliche Ersthelfer alle 2 Jahre zu einer Fortbildung bzw. Auffrischung müssen.
Wie viele ausgebildete Ersthelfer benötigt Ihr Unternehmen?
Die Mindestanzahl ist in der BGV A1 § 26 geregelt: Betriebe mit bis zu 20 Versicherten: 1 Ersthelfer Bei mehr als 20 Versicherten: in Verwaltung und Handel 5% der Versicherten sonstige Betriebe 10% der Versicherten In Zusammenarbeit mit vielen Berufsgenossenschaften besteht die Möglichkeit, auch mehr als nur die Pflichtanzahl Ihrer Mitarbeiter ausbilden zu lassen – völlig kostenlos!
Wie lange dauert die Ausbildung?
Erste Hilfe Grundkurs (Basis für Fortbildungen): mind. 16 Unterrichtsstunden à 45 Min. zzgl. adäquater Pausen
Erste Hilfe Training (Fortbildung zur Auffrischung) mind. 8 Unterrichtsstunden à 45 Min. zzgl. adäquater Pausen
Wann findet die Ausbildung statt?
Ab 10 Teilnehmern, wann immer Sie möchten und es Ihre betrieblichen Abläufe zulassen, Ihre Mitarbeiter freizustellen.
Wo findet die Ausbildung statt?
Ab 10 Teilnehmern bieten wir Ihnen unseren Erste Hilfe Kurs oder das Erste Hilfe Training gerne direkt in Ihren Räumlichkeiten an. Hierbei richten wir uns nach Ihren Wünschen und den zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens. Gerne können Ihre Mitarbeiter aber auch in unser Schulungszentrum in der Altenberger Strasse in Wetzlar kommen. Hier stehen Ihnen zwei Unterrichtsräume in verschiedener Größe zur Verfügung
Wir sind eine durch die Berufsgenossenschaften ermächtigte Ausbildungsstelle für Betriebshelfer gemäß BGG 948. Die Lehrgangsgebühren der Aus- und Fortbildung Ihrer Ersthelfer werden somit von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen übernommen – für Sie ist die Ausbildung völlig kostenlos! (vergleiche www.bg-qseh.de)
Ubrigens: Bei uns können Sie auch - kombiniert oder im Rahmen der Betriebshelferaus- oder Fortbildung - das Sondermodul zur Frühdefibrillation belegen. Außerdem arrangieren wir Ihnen gerne Ihr individuelles (Mehrtages-) Seminar an besonderen Locations und unter Ergänzungen des Programms durch Teamerlebnisse. Vom Transfer bis zur Unterkunft - wir kümmern uns darum. Fragen Sie bitte einfach nach.
Jedes Jahr werden in Deutschland über zwei Millionen Menschen in Erster Hilfe ausgebildet. So muss beispielsweise jeder Führerscheinbewerber laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) die „Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr“ (StVG, §2 Absatz 2, Satz 6) beherrschen oder Erste Hilfe leisten können. Aber nicht allein im Sraßenverkehr kommt es zu Notfällen - im Gegenteil: die größere Anzahl an Erste Hilfe Leistungen liegt im häuslichen Bereich oder direkten Freundeskreis. Doch weiterhin werden die meisten Menschen leider wohl erst durch den Wunsch nach dem Führerschein mit diesem Thema konfrontiert.
Erste Hilfe kann man in fünf Modulen erlernen und auffrischen:
Der „kleinste gemeinsame Nenner“ ist die Ausbildung in „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (für Führerscheinbewerber)“ (LSM). Diese Lehrgangsform wurde in Deutschland speziell geschaffen für Führerscheinbewerber der Klassen A, A1, B, BE, L, M (PKW und Motorrad gem. § 19 FEV), um hier die „Lerninvestition“ neben Schule und Fahrschule möglichst gering zu halten. Der zeitliche umfang beschränkt sich hier auf die Hälfte eines „richtigen Erste Hilfe Kurses“, nämlich 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zzgl. angemessener Pausen - also etwa einen Tag. In diesen Kursen erfährt man Einzelheiten über z.B. die Definition des Begriffs „Notfall“, die Rettungskette, das richtige Verhalten an einer Unfallstelle, der Notruf, die Funktion der Atmung, die Bewusstweinskontrolle, die Seitenlage, den Puls, die Herz-Lungen-Wiederbelebung, die Helmabnahme, den Schock, Arten von lebensbedrohlichen Blutungen, oder die psychische Betreuung bei Notfällen. Neben der Erfahrung, wie einfach Erste Hilfe ist und wie wenig das mit „Auswendiglernen“ zu tun hat, hat auch die Sensibilisierung mit dem Thema an sich hier wichtige Bedeutung.
Der eigentliche „große“ Erste Hilfe Kurs (EH) ist für alle, die (später oder am besten gleich) mehr erfahren möchten. Dieser Kurs ist aber auch Voraussetzung für Führerscheinbewerber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (LKW und Bus gem. § 19 FEV) oder für bestimmte Anlässe, wie z.B. „Taxiführerschein“, Sport-, PH- und Medizinstudenten (§ 5 ÄAppO) oder spezielle Berufsgruppen wie Sportlehrer, Übungsleiter oder Berufspiloten (CPL/ATPL/CHPL). Im „großen“ Erste Hilfe Kurs werden neben den Themen der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen auch weitere Notfallformen und Hilfeleistungen angesprochen und weitergeführt z.B. um die Vorgehensweise bei Verbrennungen, Vergiftungen, Knochenbrüchen, vielen Krankheiten u.v.m. Dementsprechend dauert dieser Kurs natürlich länger: vorgesehen sind hier 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zzgl. angemessener Pausen - also etwa zwei Tage - aber klar: man hat ja auch mehr davon!
Im Erste Hilfe Training, der zeitlich wieder den Umfang des kleinen „LSM“ Seminars hat, werden vorausgesetzte Grundkenntnisse vertieft, aber vor allem praktische Übungen eingehend geübt und aufgefrischt. Auch kommen immer mal wieder anstehende Neuerungen in der Lehrmeinung zur Ansprache. Das Training ist also für Menschen gedacht, die vor noch nicht allzu langer Zeit einen „großen“ Erste Hilfe Kurs belegt haben, aber ihr Wissen immer wieder mit etwas geringerem Aufwand aktivieren möchten.
Erste Hilfe am Kind stellt die Kenntnisse (z.B. die der Herz-Lungen-Wiederbelebung) speziell auf die Bedürfnisse von Neugeborenen und kleinen Kindern ab. Hinzu kommen Themen wie Kinderkrankheiten oder spezielle Unfallformen. Häufig werden diese Seminare in Elternkreisen, Schulen o.ä. angeboten.
Erste Hilfe mit Kindern versucht das Thema „Helfen“ möglichst früh (Kindergarten, Grundschule) und spielerisch an die Jüngsten heranzutragen, um letztlich Hemmungen schon früh abzubauen und eben nicht erst durch den Führerschein mit den Gedanken darum konfrontiert zu werden.
Derzeit bieten wir alle diese Lehrgänge jederzeit für Gruppen ab 10 Personen an. „Offene Lehrgänge“, also für Jedermann zu vorgegebenen Zeiten, fragen Sie bitte direkt bei uns an.
Wenn Sie neugierig auf die folgenden Sondermodule werden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf:
Rückengerechtes Arbeiten
Unfallvorbeugung im Betrieb
Sondermodul in Erste Hilfe Lehrgängen: Frühdefibrillation
Die alte Hausapotheke - kleine Hausmittelchen ganz ohne Nebenwirkungen
„Erste Hilfe“ bei meinem Haustier
Wenn Sie ein tadelloses Fahrzeug ebenso als selbstverständlich erachten wie den freundlichen, sicheren und sozialkompetenten Fahrer, sowie eine „ehrliche“ Disposition, dann sollten Sie nicht zögern, uns auf die Probe zu stellen – und uns die Möglichkeit geben, uns Ihr Vertrauen zu verdienen.